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Weiterbildungsbonus Pro

IB.SH Förderbank

Förderung von Seminarkosten

Die Aktion „Nachhaltige Kompetenzentwicklung - Weiterbildungsbonus Pro“ knüpft am bewährten Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein an und kommt direkt den einzelnen Erwerbstätigen zugute.

Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung, die dem eigenenberuflichen Fortkommen bzw. der Weiterentwicklung dienen. Eine Weiterbildung ist die Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der allg. Schulbildung.

Es wird ein Zuschuss bis 1.500 Euro pro Seminar und Erwerbstätigen gewährt, allerdings nicht mehr als 6.000 Euro bezogen auf den Zeitraum des Veröffentli-chungsdatums dieser ergänzenden Förderkriterien bis zum 30.06.2023. Eine Kostenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der Seminarkosten ist vom Antragsteller selbst zu erbringen.

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger (nachfolgend Förder-empfängerinnen und Förderempfänger) können Erwerbstätige oder Erwerbstätige als Selbstständige mit einem (Betriebs-)Sitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein sein.

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH),
Fleethörn 29-31, 24103 Kiel.

Weitere Informationen finden Sie hier: externer Link