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Aktuelle Termine für die Abgabe von Projektanträgen in den schleswig-holsteinischen Interreg-Programmen

*Frist 12.03.2023: Interreg Bundesförderung (nächste Frist Ende Mai 2023);
*Frist 14.03.2023: Interreg Ostsee Reguläre Projekte ( Vollantrag); 
*Frist 06.04.2023: Interreg Deutschland-Dänemark: Projektskizze, Vollantrag: 01.06.2023;
*Frist 09.06.2023: Interreg Europe: Vollantrag, der Aufruf wird am 15.03.2023 geöffnet; Webinar am 09.03.2023 zum 2. Aufruf für deutsche Antragssteller - Anmeldung
*Frist 30.06.2023: Interreg Nordsee 
 

*Frist 31.03.2023/Aufruf vom Ostseerat (CBSS): Der Ostseerat fördert Projekte, die einen Beitrag zum Ziel "Sichere und geschützte Region" leisten. Fokus ist insbesondere das Management zunehmender Risiken für Staaten und Gesellschaften (inkl. Klimawandel) sowie der Aufbau widerstandsfähigerer Gemeinschaften – Informationen zum Aufruf

*Frist 31.03.2023/Aufruf im EU-Förderprogramm URBACT für nachhaltige Stadtentwicklung

Ergänzende Möglichkeiten für Vorlauf- oder Kofinanzierung sind:

*Bundesprogramms für Nationale Ko-finanzierung: Mit dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit fördert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Vorlauf- und Kofinanzierung für Interreg B-Projekte mit thematischen Schwerpunkten von besonderem Bundesinteresse, die einen Beitrag zur nachhaltigen und integrierten Raumentwicklung leisten. Der erste Call in diesem Jahr öffnet vom 6. Februar bis zum 12. März 2023, der zweite Call  folgt im Frühsommer (Ende Mai / Anfang Juni).
*Landesförderung: Mit der Förderrichtlinie für Interreg-Projektpartner unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Beteiligung an Ausschreibungsrunden in den Interreg B-Programmen (Ostsee und Nordsee) und Interreg Europe. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.