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Befristete Probebeschäftigung für Langzeitarbeitslose und junge Erwachsene unter 25

Oft können die Qualitäten von Arbeitsuchenden weder in den Bewerbungsunterlagen noch im Bewerbungsgespräch realistisch dargestellt werden. Dadurch werden sie in vielen Fällen unterschätzt und stehen für mitarbeitersuchende Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Ihre besonderen Fähigkeiten und ihr Engagement kann oft nur in der praktischen Arbeit in Form eines Praktikums oder einer Beschäftigung bewiesen werden.

Das Förderinstrument der befristeten Probebeschäftigung setzt genau dort an und bietet sowohl Arbeitskräften als auch Unternehmen Chancen: Es soll Kundinnen und Kunden des Jobcenters, die länger als ein Jahr arbeitslos oder unter 25 Jahre alt sind, die Möglichkeit geben, sich innerhalb eines regulären befristeten Beschäftigungsverhältnisses (wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden) bis zu fünf Monate praktisch zu beweisen. Die Personalkosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden in voller Höhe erstattet. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann vor Beginn der Beschäftigung zusätzlich einen monatlichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt durch „Einstiegsgeld“ beim Jobcenter beantragen.

Die Arbeitskräfte haben die Chance, Unternehmen in dieser Zeit ihr Können zu beweisen, wertvolle Berufserfahrungen zu sammeln, ihre Stärken zu erkennen und Selbstwertgefühl aufzubauen. Ziel dieses befristeten Förderinstruments ist es, die Aussicht auf eine längerfristige oder dauerhafte Beschäftigung zu erhöhen. 

Geeignete Kundinnen und Kunden werden im Einzelfall unbürokratisch und ohne Rückzahlungsverpflichtung gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gerne beraten Sie die Integrationsfachkräfte im Jobcenter Lübeck näher zu diesem Thema. Weitere Auskünfte zum Programm erhalten Personalverantwortliche unter 588-360 (Herr Hesemeier) oder -105 (Frau Diesmann).

15.08.2018