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Förderung von KMU
zur Fachkräftesicherung

Mit der Aktion Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung des Landesprogramms Arbeit 2021 - 2027 wird ein Angebot weitergeführt, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Fachkräftesicherung berät und unterstützt.

Zielgruppe sind KMU, insbesondere auch Kleinstunternehmen, mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die zur Gewinnung, Bindung und Qualifizierung von Fachkräften Unterstützung durch das Beratungsnetzwerk wünschen. Die Beraterinnen und Berater informieren die Unternehmen über verschiedene Möglichkeiten zur Fachkräftesicherung und initiieren die Umsetzung konkreter Anpassungsschritte. Im Rahmen der Beratung sollen konkrete Herausforderungen und Problemlagen der Unter-nehmen erörtert und Impulse zu deren Bewältigung gesetzt werden.

Ab sofort können Anträge für das Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15.09.2022. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01. bis zum 31.12.2023. Weitere zwei Förderzeiträume über die gesamte ESF-Förderperiode bis Juli 2028 sind vorgesehen, sodass sich ein stetig weiterentwickelndes und kontinuierliches Beratungsangebot etablieren kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den ergänzenden Förderkriterien und den Antragsformularen.

Ergänzende Förderkriterien
Antragsformular 

Mit der Förderung soll eine flächendeckende Versorgung in Schleswig-Holstein sichergestellt werden, sodass in jedem Planungsraum eine personelle Mindestausstattung von einer Vollzeitstelle für die Tätigkeit vorgehalten werden muss:

Planungsraum I (Flensburg, Schleswig-Flensburg, Nordfriesland)
Planungsraum II (Kiel, Neumünster, Rendsburg-Eckernförde, Plön)
Planungsraum III (Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Ostholstein, Lübeck, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg)
  

Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger können alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein. Sie sollten in die bestehenden Strukturen eingebunden sein und mit allen Netzwerkpartnerinnen/Netzwerkpartnern und Akteurinnen/Akteuren kooperativ zusammenarbeiten.

Weitere Informationen stellt die IB.SH hier zur Verfügung.