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Information Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein

Nachfolgend erhalten Sie aktuelle Informationen zu den aktuellen Corona-
Hilfsprogrammen.

November- und Dezemberhilfe
Seit Ende Februar können Änderungsanträge gestellt und Kontoverbindungen korrigiert werden. Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Eine Korrektur der Kontoverbindung ist bis zum 31. Juli 2021 möglich. Ein Änderungsantrag kann nur gestellt werden, wenn zuvor ein Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligtwurde. Der Antrag richtet sich an diejenigen, die (nachträglich) eine Erhöhung des
Förderbetrags beantragen oder eine Änderung ihrer Kontoverbindung mitteilen wollen.

Ausführliche Informationen zur Antragstellung der erweiterten November- und
Dezemberhilfe hier.

Erstanträge für die November- und Dezemberhilfe bis 2 Mio. Euro sind ab sofort möglich.

Ab sofort können auch Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf, also Beträgen von über zwei Millionen Euro, Wirtschaftshilfen im Rahmen der November- und Dezemberhilfe beantragen. Dabei können die Unternehmen wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen, um die bestehenden Förderspielräume bestmöglich für ihre jeweilige unternehmerische Situation zu nutzen. Anträge für die erweiterte November- und Dezemberhilfe können ab sofort über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Neustarthilfe
Es ist die Frage aufgekommen, ob Soloselbstständige den Antrag auf Neustarthilfe statt direkt mit Hilfe des ELSTER-Zertifikats auch über prüfende Dritte stellen können. Hintergrund der Frage war die Tatsache, dass Soloselbstständige sich möglicherweise mit der Beschaffung des ELSTER-Zertifikates schwertun und weiterer Zeitverzug eintreten könnte. Zurzeit wird auf Bundesebne die Möglichkeit geprüft, ob die Neustarthilfe auch über prüfende Dritte beantragt werden kann. Wir informieren Sie, sobald es dazu einen neuen Sachstand gibt.

Überbrückungshilfe III
Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III ist auf bis zu 800.000 Euro
angehoben worden. Der Förderhöchstbetrag für Verbundunternehmen wurde auf 3 Mio. Euro angehoben.

01.03.2021