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Landesregierung startet Härtefallfonds Mittelstand

Die Landesregierung hat in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) den Härtefallfonds Mittelstand konzipiert. Am 13.07.2020 starten daher zwei neue Förderprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise:

  • 65 Mio. Euro: IB.SH Härtefallfonds Mittelstand (Darlehensprogramm)
  • 15 Mio. Euro: MBG Härtefallfonds Mittelstand (Beteiligungsprogramm)

Gemeinsam mit Hausbanken und unter ggf. Einbindung von Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern sollen betroffene haupterwerbliche Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätten in Schleswig-Holstein mit Förderdarlehen oder stillen Beteiligungen unterstützt werden. Wichtige Voraussetzung ist, dass in den Monaten Juli bis Dezember 2020 ein Umsatzausfall von mind. 50% zu erwarten ist. Dabei sollen durch die Corona-Krise bedingte, im Zuge von erwarteten Umsatzausfällen zusätzliche Liquiditätsengpässe / Betriebsmittelbedarfe, die nicht durch bereits gewährte oder beantragte bzw. bewilligte Fördermittel gedeckt sind, finanziert werden.


Anbei erhalten Sie relevante Eckdaten:

IB.SH Härtefallfonds Mittelstand

  • Verwendungszweck: Durch die Corona-Krise bedingte, im Zuge von erwarteten Umsatzausfällen, zusätzliche Liquiditätsengpässe / Betriebsmittelbedarfe, die nicht durch bereits gewährte oder beantragte bzw. bewilligte Fördermittel gedeckt sind oder werden
  • Darlehensbeträge: mind. 100.000 Euro bis max. 750.000 Euro
  • Laufzeit Darlehen: 5 Jahre mit optionaler Anschlussfinanzierung über weitere 7 Jahre (insgesamt damit 12 Jahre)
  • Zinssatz: 5 Jahre zinslos. Die Anschlussfinanzierung erfolgt zu dann gültigen Konditionen in 5 Jahren
  • Tilgungsfreijahre: 2 Jahre
  • Tilgung: monatliche Rückführung mit einem 10 jährigen Tilgungsprofil
  • Antragsteller:
    • alle haupterwerblichen Unternehmen (keine Beschränkung auf KMU) mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein (jedoch keine ausländischen Antragsteller), die in den Geltungsbereich der Allgemeinen De-minimis Verordnung fallen
    • keine Unternehmen in Schwierigkeiten am 31.12.2019
    • Das Unternehmen muss spätestens am 01.04.2020 gegründet worden sein.
    • keine mehrheitlich öffentliche Trägerschaft
    • keine gemeinnützigen Organisationen (separates Darlehensförderprogramm in Entwicklung)
    • keine Privatpersonen, auch nicht private Vermieter, jedoch natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung (Haupterwerb)
    • Rechtlich eigenständige Betriebsstätten / Betreibergesellschaften in Schleswig-Holstein sind getrennt voneinander antragsberechtigt (jedoch sind Unternehmensverbünde im Sinne des EU-Beihilferechts zu beachten).
    • keine Rechtsformbeschränkung
  • Bedürftigkeit / Härtefallvoraussetzung:
    • Das antragstellende Unternehmen muss einen Umsatzausfall in den Monaten Juli bis Dezember in 2020 (zu erwartende oder realisierte* Ist-Umsätze unter Berücksichtigung der Corona-Krise) von mind. 50 % im Vergleich zu den Monaten Juli bis Dezember in 2019 aufweisen. Der zu erwartende Umsatzausfall wird im Rahmen der Antragstellung durch die Hausbank als plausibel eingeschätzt (Hausbankbestätigung); ggf. bindet sie zu diesem Zwecke Steuerberater / Wirtschaftsprüfer ein.
  • Laufzeitkonforme Hausbankbeteiligung über zusätzlich10 % (Basis ist das Förderdarlehen der IB.SH) müssen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Darlehensbetrag des Förderdarlehens beträgt max. 25 % des in schleswig-holsteinischen Betriebsstätten in 2019 erzielten Jahresumsatzes.

Die Bedingungen und das Antragsverfahren im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand haben wir auf Grundlage des bereits etablierten Verfahrens des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds gestaltet. Die Antragstellung erfolgt daher wie bisher nur über die Hausbank.

Die Antragstellung im MBG Härtefallfonds Mittelstand erfolgt durch Kunden und/oder Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer direkt bei der MBG. Die spezifischen ergänzenden Eckdaten für stille Beteiligungen stellen sich wie folgt dar:


MBG Härtefallfonds Mittelstand

  • Antragsteller: alle haupterwerblichen Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein (keine Beschränkung auf KMU) mit grundsätzlich intaktem Geschäftsmodell (Handelsgewerbe muss als Grundvoraussetzung einer typisch stillen Beteiligung vorliegen und kein Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Beteiligungsart: Typisch stille Beteiligung
  • Beteiligungshöhen: max. 750.000 Euro (ggf. abhängig von verfügbaren Beihilfebeträgen); i.d.R. ab 100.000 Euro
  • Verwendungszweck: alle bilanzstärkenden Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalausstattung und zur Liquiditätssicherung. Förderfähig sind u.a. alle laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel).
  • Konditionen: i.d.R. Festvergütung 3% p.a.+ gewinnabhängige Komponente 1% p.a.
  • Laufzeit: mindestens 5 Jahre (Ausgestaltung 5+5 oder 10 Jahre endfällig)
  • Beihilferecht: De-minimis-Beihilfen i.V.m. EU-Referenzzinssatzmethodik; alternativ: Kleinbeihilferegelung

Alle wichtigen und weiterführende Informationen (inkl. Antragsunterlagen einschließlich Anlagen, FAQ, Hilfen zum Thema Beihilfe etc.) finden Sie auf den Websites IB.SH und der MBG.

27.07.2020