nach oben
Menü
 
 

Der Digitalpakt Schule hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen. Schleswig-Holsteins Schulen erhalten damit noch in diesem Jahr mehr Geld.

Anfang Mai 2019 haben die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie Bundesbildungsministerin Karliczek die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Der Digitalpakt ist damit am 17. Mai 2019 in Kraft getreten. 

Jetzt geht es an die Umsetzung in den Ländern. Jedes Land soll eine Förderbekanntmachung oder Förderrichtlinie oder Verwaltungsvorschrift veröffentlichen, die die Einzelheiten regelt, insbesondere das Antragsverfahren. Wenn das alles zügig weitergeht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen.

D. h. nach Unterzeichnung des Digitalpakts Schule gibt jedes Land selbst den Startschuss für eine Beantragung. Denn die Fördermittel werden beim Land beauftragt und nicht beim Bund. Jedes Land wird für diesen Zweck eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt, insbesondere ab wann Anträge gestellt werden können und bei welcher Stelle.

Die Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein ist in Abstimmung. Das Land hat bereits ein Informations- und Antragsportal zum Digitalpakt eingereicht.

Hier gelangen Sie zum Informations- und Antragsportal: Link