Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Unternehmen können ab dem 1. April 2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV stellen.
Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona- Pandemie betroffen sind, können ab dem 1. April 2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.