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Information des Projektmanagementbüros Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein

Mit diesem Schreiben informiert das Ministerium über wichtige Beschleunigungsmaßnahmen in der Bewilligung und Auszahlung der Corona-Hilfen des Bundes, die seit Ende Mai in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht und umsetzt wurden.

Die Bewilligungs- und Auszahlungsquoten liegen in Schleswig-Holstein überwiegend im Bundesdurchschnitt. So beträgt die Auszahlungsquote bei der Novemberhilfe mehr als 90 %. Gleichwohl müssen nach wie vor viele Unternehmen auf Entscheidungen zu ihren Anträgen und damit dringend notwendige Liquidität warten. Dies gilt insbesondere für Anträge aus der Überbrückungshilfe III, wo die Auszahlungsquote derzeit bei ca. 73 % liegt (Stand 27.5.2021).

Auf der Basis der vorgegebenen Rahmenbedingungen des Bundes wurden insbeson-dere im Hinblick auf die Prüf- und Bearbeitungsprozesse in Schleswig-Holstein weitreichende Beschleunigungsmaßnahmen vereinbart. Diese Maßnahmen werden ab sofort umgesetzt. Sie werden bei der Mehrheit der noch zu prüfenden Anträge den Prozess der Antragsprüfung, -bewilligung und -auszahlung deutlich beschleunigen.

Welche Beschleunigungsmaßnahmen wurden konkret eingeleitet?

Neu ist, dass alle bestehenden Anträge mit einer Antragssumme bis zu 100.000 Euro grundsätzlich ohne eine Prüfung eingereichter Unterlagen und Dokumente auf der Basis der Angaben der bzw. des prüfenden Dritten vorläufig beschieden werden. Vertiefte Prüfungen entfallen hier vorerst weitgehend. Eine abschließende Prüfung durch die IB.SH als Bewilligungsstelle erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich erst im Rahmen der Schlussabrechnung. Entsprechende Hinweise werden klarstellend in die Zuwendungsbescheide aufgenommen. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Anträge mit begründeten Be-trugsanhaltspunkten, Anträge verbundener Unternehmen oder Anträge mit besonderem Prüfungsbedarf.

Diese Vereinfachungen gelten in Schleswig-Holstein ab sofort sowohl für die November- und Dezemberhilfen als auch für die Überbrückungshilfe III des Bundes.
In der Überbrückungshilfe III greift mit den jetzt vereinbarten Maßnahmen eine beschleu-nigte Bewilligung sogar bis zu einem Antragsvolumen von grundsätzlich bis zu 500.000 Euro, sofern hier nicht besondere Prüfungserfordernisse vorliegen.
Im Ergebnis rechnen wir mit signifikanten Beschleunigungen, sodass konkret mind. 60 % (bezogen auf aktuelle Antragszahlen) der derzeit bearbeitbaren Fälle kurzfristig ausgezahlt werden können.

Das erprobte Verfahren der Betrugsverdachtsprüfung wird trotz der eingeleiteten Beschleunigungsmaßnahmen weiterhin im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben des Bundes eingehalten. Außerdem müssen weiterhin zufallsbedingte Stichprobenprüfungen in den Programmen unabhängig von der Antragshöhe durchgeführt werden.

01.06.2021