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Neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Ab dem 25. Mai 2018 muss die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland angewendet werden. Die rechtlich verbindliche EU-Verordnung betrifft jedes Unternehmen, das im Internet aktiv ist und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten neu.

Zentrale Änderungen, die mit der neuen EU-DSGVO einhergehen betreffen u.a. die Aspekte:

  • Einwilligung und Widerruf
  • Dokumentation
  • Datennutzung

Eine Übersicht zu relevanten Fragen bezüglich der EU-DSGVO sowie weiterführende Informationen haben etwa der Branchenverband Bitkom und die IHK zusammengestellt.

Detailfragen zur Umsetzung  sollten Sie persönlich mit einer professionalen Rechtsberatung klären.

Damit auch wir Sie zukünftig EU-rechtskonform mit Neuigkeiten und Informationen zur Wirtschaftsförderung und dem Wirtschaftsstandort Lübeck versorgen können, werden wir in Kürze ein Mail an Sie senden mit der Bitte, sich neu für unseren Info-Dienst zu registrieren. Sollten Sie diese Mail nicht erhalten, können Sie sich ab Juni auch unter https://luebeck.org/newsletter eintragen.

23.04.2018