Neue EU-Datenschutzgrundverordnung
Ab dem 25. Mai 2018 muss die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland angewendet werden. Die rechtlich verbindliche EU-Verordnung betrifft jedes Unternehmen, das im Internet aktiv ist und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten neu.
Zentrale Änderungen, die mit der neuen EU-DSGVO einhergehen betreffen u.a. die Aspekte:
- Einwilligung und Widerruf
- Dokumentation
- Datennutzung
Eine Übersicht zu relevanten Fragen bezüglich der EU-DSGVO sowie weiterführende Informationen haben etwa der Branchenverband Bitkom und die IHK zusammengestellt.
Detailfragen zur Umsetzung sollten Sie persönlich mit einer professionalen Rechtsberatung klären.
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